Fahrerlaubnis Klasse B


Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre
oder
begleitetes Fahren Mindestalter 17 Jahre
(Fahrerlaubnis gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Deutschland).
Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens 5 Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.