Fahrerlaubnis Klasse AM

 
 
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse AM  (Mopeds)
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
mit einer Masse welche in fahrbereitem Zustand nicht mehr als 270 kg beträgt und
mit höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 
mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
mit einer Masse welche in fahrbereitem Zustand weniger als 425 kg beträgt und
mit höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz.

Die Klasse AM wird nicht auf die Probezeit angerechnet