Fahrerlaubnis Klasse B 197

Wer seine Fahrerlaubnisprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert, bekommt die Schlüsselzahl 78 auf seinen Führerschein eingetragen.
Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nur für Automatikfahrzeuge gilt.

Seit dem 01.04.2021 kann man aber durch einen Schaltkompetenznachweis seine Fahrerlaubnisprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren und darf trotzdem anschließend einen Schaltwagen führen. Der Eintrag auf dem Führerschein ist dann B 197.

Ein Problem gibt es aber: Diese Regelung gilt nur für die Fahrerlaubnisklasse B!
Solltet ihr also irgendwann die Klassen BE, CE oder DE  erwerben wollen, müsstet ihr die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Schaltwagen machen, wenn ihr Kraftfahrzeuge dieser Klassen auch mit Schaltgetriebe fahren wollt.
Soll es aber bei der Klasse B bleiben, dann ist eine Prüfung auf einem Automatikkraftfahrzeug durch die Möglichkeit des Schaltkompetenznachweises, nicht uninteressant.
Sprecht uns einfach an, wir beraten euch gerne.